27.9.2021 - OVG Schleswig: Fachärztliches Gutachten für Entzug der Fahrerlaubnis wegen behaupteter Demenz

OVG Schleswig vom 22.7.2021, Az. 5 MB 16/21

Der Entzug der Fahrerlaubnis wegen einer behaupteten Demenz, setzt ein entsprechendes fachärztliches Gutachten voraus. Allein eine starke Einschränkung des Gedächtnisses oder eine befürchtete baldige mittelschwere Demenz rechtfertigt keine Fahrerlaubnisentziehung.

Im Frühjahr 2021 wurde einem Mann die Fahrerlaubnis mit der Begründung entzogen, er sei wegen einer Demenz nicht zum Führen eines Kraftfahrzeuges geeignet. Die Einschätzung stützte die zuständige Behörde auf ein fachärztliches Gutachten, welches eine starke Einschränkung des Gedächtnisses und das baldige Erreichen des Stadiums einer mittelschweren Demenz attestierte. Gegen die Fahrerlaubnisentziehung beantragte der Mann Eilrechtsschutz. Diesem Antrag gab das VG Schleswig statt. Dagegen richtete sich die Beschwerde der Behörde.

Das OVG Schleswig bestätigte die Entscheidung des VG. Die Entziehung der Fahrerlaubnis mit der Begründung einer schweren Altersdemenz sei rechtswidrig. Das fachärztliche Gutachten habe weder eine solche Erkrankung noch eine Verschlechterung der kognitiven Fähigkeiten des Antragstellers festgestellt. Zwar sei sein Gedächtnis stark eingeschränkt. Ob und inwieweit daraus eine Einschränkung der Fahreignung resultiere, lege das Gutachten jedoch nicht dar. Auch die Einschätzung, dass das Stadium einer mittelschweren Demenz bald erreicht sei, rechtfertige als bloße Vermutung keine Fahrerlaubnisentziehung.